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Charterschein - Charterbescheinigung

Autor Rechtsanwalt KujawaDie Charterbescheinigung, auch Charterschein genannt, ist eine nichtamtliche, aber amtlich anerkannte Bescheinigung, die das Führen eines gemieteten Sportbootes auf bestimmten Binnengewässern ermöglicht, ohne dass der sonst vorgeschriebene Sportbootführerschein Binnen ( SBF Binnen ) erforderlich ist.

Der Charterschein ist keine Fahrerlaubnis. Er wird nach einer ausführlichen theoretischen und praktischen Einweisung durch den Vercharterer erteilt und gilt nur solange das jeweilige Boot gechartert ist.

Die Charterbescheinigung kann für Boote ausgestellt werden, die eine Länge von 15 m nicht überschreiten und nicht mehr als 15 Personen transportieren.

Eine Liste der Gewässer, die mit dem Charterschein befahren werden dürfen, stellt der ADAC hier zur Verfügung.

Autor: Rechtsanwalt Axel Kujawa

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