Einlagerung von Schiff und Boot - Hinweise zum Winterlager
Langsam aber sicher neigt sich für die meisten Segler und Motorboot-Fahrer die Saison dem Ende zu. Es kommt die Zeit, saisonal genutzte Wasserfahrzeuge für die Wintermonate einzulagern. Nach unserer Erfahrung kommt es gerade beim Kranen und Slippen gehäuft zu Beschädigungen. Aber auch im Winterlager selbst bestehen Risiken, die zu Schäden an Schiffen und Booten führen, nicht selten leider auch zum Totalverlust.
Am Anfang aller Überlegungen steht die Frage nach der Art der Überwinterung. Das Überwintern im Wasser ist dabei die kostengünstigste Alternative, aber auch die risikoträchtigste. Diebe haben oft leichtes Spiel. Zudem wird das Material hier am meisten beansprucht, insbesondere sind Frostschäden zu befürchten. Winterfeste Liegeplätze sind in unseren Breiten kaum vorhanden. Ein Belassen des Fahrzeugs im Wasser ist deshalb nur zu empfehlen, wenn es auch über die Wintermonate hinweg genutzt werden soll.
Ebenfalls kostengünstig ist die Lagerung an Land im Freien, gegebenfalls auf dem Trailer (am besten mit abmontierten Rädern). Auch hier ist das Boot den Witterungseinflüssen stark ausgesetzt. Das Risiko von Beschädigungen und Diebstählen ist relativ hoch. Ein Freilager sollte deshalb eingezäunt, beleuchtet und am besten auch bewacht sein.
Guten Schutz vor Witterungseinflüssen und zudem einen etwas höheren Diebstahlschutz bietet die Lagerung in einer Halle. Im Vergleich zur Freilagerung ist die Hallenlagerung meist kostspielig. Dafür ist in der Regel aber auch die Stromversorgung gewährleistet. Oft können hier während der Wintermonate Arbeiten an Boot oder Schiff ausgeführt werden. Allerdings ist die Gefahr von Beschädigungen oder Zerstörungen durch Feuer in geschlossenen Räumen am größten. Zwar bestehen in aller Regel gute Löschmöglichkeiten, gerade das dichte Einstellen mehrerer Schiffe begünstigt aber die Ausbreitung von Bränden. Feuer ist neben Diebstahl die häufigste Schadensursache! Hierauf weisen auch Versicherer immer wieder hin. Zum richtigen Verhalten bei der Halleneinlagerung von Booten hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ein Merkblatt herausgegeben.
Die grundlegenden Vorkehrungen bei der Einlagerung seines Bootes (ggf. Entwässerung der Kühlkreisläufe, Reinigung der Bilge, etc.) sollten jedem Eigner geläufig sein. Gegebenfalls bietet es sich an, den Betreiber des Lagers mit der fachgerechten Einlagerung zu beauftragen, was meist zu vernünftigen Kosten möglich ist.
Schon aus versicherungsrechtlichen Gründen sei zudem angeraten, Kajüten, Backskisten und Schapps fest zu verschließen. Am besten nehmen Sie sämtliche Wertgegenstände und nicht fest verbundene Ausrüstungsgegenstände von Bord. Dies gilt im Optimalfall auch für Außenbordmotoren.
Autor: Rechtsanwalt Axel Kujawa
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