Privatkauf einer gebrauchten Segelyacht über ebay - Beschaffenheitsangabe und Beschaffenheitsgarantie
Wer über das Internet, z.B. über ebay, gebrauchte Wasserfahrzeuge erwirbt, muss sich auf die Angaben des Verkäufers zum Kaufgegenstand verlassen können. Weicht die Beschaffenheit von den Angaben des Verkäufers ab, bedeutet dies aber nicht zwingend, dass der Verkäufer auf Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann. Da bei Privatkäufen die Gewährleistung in vielen Fällen vertraglich ausgeschlossen wird, können Ansprüche aufgrund von Mängeln bzw. abweichender Beschaffenheit oft nur geltend gemacht werden, wenn der Verkäufer eine sogenannte Beschaffenheitsgarantie übernommen hat. Die Abgrenzung zu einer bloßen Beschaffenheitsangabe ist oft schwierig. Maßgeblich kommt es darauf an, "ob der Verkäufer in vertragsmäßig bindender Weise die Gewähr für das Vorhandensein der vereinbarten Beschaffenheit der Kaufsache übernimmt und damit seine Bereitschaft zu erkennen gibt, für alle Folgen des Fehlens dieser Beschaffenheit einzustehen" (BGH VIII ZR 92/06, Urteil vom 29.11.2006).
So urteilte auch das OLG Celle in einer Entscheidung vom April 2009: "Der Hinweis in einem Internetangebot, der nicht angeschlossene Motor einer gebrauchten Segelyacht sei in einer Wassertonne getestet worden, beinhaltet noch keine Übernahme einer Garantie für die Gebrauchstauglichkeit des Motors gemäß § 443 Abs. 1 BGB. Dies kommt insbesondere dann nicht in Betracht, wenn der Verkäufer in der Anzeige explizit zum Ausdruck gebracht hat, eine Garantie nicht übernehmen zu wollen. Für ein über das Internetauktionshaus eBay unterbereitetes Angebot gelten insoweit keine Besonderheiten."
Zur Klärung der Frage, ob und in welchem Umfang im konkreten Fall Garantie- oder Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können, sollten Sie die Hilfe eines mit der Materie vertrauten Rechtsanwalts in Anspruch nehmen.
Autor: Rechtsanwalt Axel Kujawa
Bei Fragen zum Yachtrecht stehen Ihnen Rechtsanwalt Bauersfeld und Rechtsanwalt Kujawa gern zur Verfügung.
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