Home Wassersportrecht Ratgeber

Sachmängelhaftung für die Fahrtüchtigkeit einer Motoryacht - Beschaffenheitsvereinbarung durch Zusicherung im Übergabeprotokoll

Autor Rechtsanwalt KujawaWird bei der Übergabe einer veräußerten Motoryacht im Übergabeprotokoll vermerkt, die Yacht sei "fahrbereit", so liegt hierin eine vertragliche Beschaffenheitsgarantie im Sinne von § 443 Abs. 1 BGB,§ 444 BGB. Wenn das Übergabeprotokoll in einem engen zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang mit dem Kaufvertrag unterzeichnet wurde, ist der Inhalt des Übergabeprotokolls Vertragsinhalt geworden. Durch die Bezeichnung der Yacht als "fahrbereit" hat der Verkäufer eine bindende Gewähr für die  Fahrtüchtigkeit übernommen und dem Käufer zu erkennen geben, dass er für die Folgen des Fehlens der Beschaffenheit - hier der Fahrbereitschaft - einstehen will.

So hat das OLG Brandenburg in einer Entscheidung aus dem Jahr 2009 (5 U 54/08) entschieden und damit eine erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Frankfurt/Oder aufgehoben.

Dem Rechtsstreit lag der Kauf einer Motoryacht Sealine S24 mit dem Trailer (3,5 t) zugrunde. Am Ladekühler des Motors waren Frostschäden aufgetreten, so dass der erste Zylinder keine ausreichende Kompression aufwies und die Yacht deshalb fahruntüchtig war.

Fazit:

Beim Kauf einer Yacht sollten die Parteien genau wissen, wofür Sie haften wollen, insbesondere wie weit Garantien gegeben werden. Formulierungen wie "fahrbereit", "fahrtüchtig", aber auch "neuwertig" sollten nur dann in den Vertrag und die Anlagen aufgenommen werden, wenn diese Eigenschaften zugesichert werden sollen, oder wenn die Gewährsübernahme jeweils ausdrücklich ausgeschlossen wird. In das Übernahmeprotokoll sollten Sie nur konkret geprüfte Eigenschaften und Zustände wie Sonderausstattung, Zubehör, bekannte Schäden, Abnutzungen etc. aufnehmen.

Autor: Rechtsanwalt Axel Kujawa

Bei Fragen zum Wassersportrecht stehen Ihnen Rechtsanwalt Bauersfeld und Rechtsanwalt Kujawa gern zur Verfügung.

Bauersfeld & Partner Rechtsanwälte | Friedrichstrasse 41 | 10969 Berlin | Tel.: 030-2593262-0

Kontakt zum Anwalt
Neuere Artikel:
Vorige Artikel:
 
Wassersportrecht Aktuelles
Wassersport-MitteilungenADAC wegen Irreführung beim ADAC-Boot-Check erfolgreich abgemahnt
13.04.2012 | Rechtsanwalt Kujawa

Nach einer Pressemitteilung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. Frankfurt/Main vom 2. April 2012 wurde der ADAC von der Wettbewerbszentrale wegen irreführender Aussagen zum ADAC-Boot-Chec [ ... ]


Wassersport-EntscheidungenSchadensersatz und Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall auf dem Wasser
21.02.2012 | Rechtsanwalt Kujawa

Werden Schiffe, Boote oder sonstige Wasserfahrzeuge angefahren, spricht der Anscheinsbeweis für ein schuldhaftes Fehlverhalten des Schiffsführers des auffahrenden Schiffes (Vergleichen Sie dazu auch unseren [ ... ]


Wassersport-EntscheidungenMitführung eines polnischen Bord- oder Logbuchs und § 1.10 Nr. 1 lit. c RheinSchPV
13.02.2012 | Rechtsanwalt Kujawa

"Die Mitführung eines polnischen Bord- oder Logbuchs ist zur Erfüllung der in § 1.10 Nr. 1 lit. c RheinSchPV statuierten Pflicht nicht geeignet." So entschied die Berufungskammer der Zentralkommission Str [ ... ]


Wassersport-MitteilungenBundestag fordert Neuregelung der Führerscheinpflicht für Sportboote
27.01.2012 | Rechtsanwalt Kujawa

Am gestrigen Abend hat der Bundestag einen Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und FDP angenommen, mit dem die Bundesregierung unter anderem aufgefordert wird, - die Grenze von 3,68 kW (5 PS),  ab der eine Fü [ ... ]


Weitere Artikel