Home Wassersportrecht Entscheidungen

Schiffsunfall - Haftung bei Missachtung des Kursweisungsrechts durch den Talfahrer

Schiffsunfall Schifffahrtsrecht Anwalt Bergfahrer Talfahrer KursweisungsrechtMit einem Urteil vom April 2008 - 3 U 112/08 BSchRh - hat das Rheinschifffahrtsobergericht in einer Sache entschieden, bei der es um Schadensersatz aus dem Zusammenstoß zweier Motorschiffe auf dem Rhein ging.

Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Schiffsführer des Talfahrers "pflichtwidrig die rechtzeitige und eindeutige Kursweisung des Bergfahrers gemäß § 6.04 Nr. 3 RhSchPVO nicht befolgt, obwohl er auf eine Entfernung von etwa 1.500 Meter am Funkellicht erkannt hat, dass B eine Begegnung Steuerbord an Steuerbord angewiesen hatte."

Das Berufungsgericht bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung des Rheinschifffahrtsgericht Duisburg-Ruhrort, wonach die beklagte Partei mit einer Quote von 80% für die entstandenen Schäden zu haften hat. Das Gericht führte aus:

Eine Weisung des Bergfahrers, dem nach § 6.04 Nr. 3 der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung das Kursweisungsrecht zusteht, darf der Talfahrer nur dann missachten, wenn er er die Kursweisung nicht befolgen kann. In diesem Fall sind die Schiffsführer aufgrund der allgemeinen Sorgfaltspflicht verpflichtet, vorhandene Sprechfunkgeräte und sonstige technischen Einrichtungen zu nutzen, um die Gefährdung von Menschenleben, das Entstehen von Sachschäden und die Behinderung der Schifffahrt zu vermeiden. Zudem muss der Talfahrer seine Geschwindigkeit reduzieren, der Bergfahrer muss die Maschine soweit zurücknehmen, dass die Manövrierbarkeit des Schiffes erhalten bleibt und genug Fahrt für ein Manöver des letzten Augenblicks im Schiff ist.

Bei der Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus Unfällen auf dem Wasser sollten Sie immer die Hilfe eines auf dem Gebiet erfahrenen Rechtsanwalts in Anspruch nehmen.

Bei Fragen zum Schifffahrtsrecht stehen Ihnen Rechtsanwalt Bauersfeld und Rechtsanwalt Kujawa gern zur Verfügung.

Bauersfeld & Partner Rechtsanwälte | Friedrichstrasse 41 | 10969 Berlin | Tel.: 030-2593262-0

Kontakt zum Anwalt
Neuere Artikel:
Vorige Artikel:
 
Wassersportrecht Aktuelles
Wassersport-EntscheidungenSchadensersatz und Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall auf dem Wasser
21.02.2012 | Rechtsanwalt Kujawa

Werden Schiffe, Boote oder sonstige Wasserfahrzeuge angefahren, spricht der Anscheinsbeweis für ein schuldhaftes Fehlverhalten des Schiffsführers des auffahrenden Schiffes (Vergleichen Sie dazu auch unseren [ ... ]


Wassersport-EntscheidungenMitführung eines polnischen Bord- oder Logbuchs und § 1.10 Nr. 1 lit. c RheinSchPV
13.02.2012 | Rechtsanwalt Kujawa

"Die Mitführung eines polnischen Bord- oder Logbuchs ist zur Erfüllung der in § 1.10 Nr. 1 lit. c RheinSchPV statuierten Pflicht nicht geeignet." So entschied die Berufungskammer der Zentralkommission Str [ ... ]


Wassersport-MitteilungenBundestag fordert Neuregelung der Führerscheinpflicht für Sportboote
27.01.2012 | Rechtsanwalt Kujawa

Am gestrigen Abend hat der Bundestag einen Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und FDP angenommen, mit dem die Bundesregierung unter anderem aufgefordert wird, - die Grenze von 3,68 kW (5 PS),  ab der eine Fü [ ... ]


Wassersport-RatgeberMietvertrag über Saisonliegeplatz - Zur Kündigungsfrist bei Sommerliegeplatz und Winterstellplatz
13.01.2012 | Rechtsanwalt Kujawa

Für Mietverträge über Bootsliegeplätze gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Diese Frist kann grundsätzlich vertraglich verlängert werden. Dies geschieht oft durch Mietbedingungen oder  [ ... ]


Weitere Artikel