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Sportbootrecht - Amtspflichtverletzung - Verkehrssicherungspflicht - Kollision einer Segelyacht mit einer Seeauslassleitung im Flachwasserbereich des Bodensees

Yachtrecht Sportbootrecht Yacht Sportboot Segelyacht Segelboot Bodensee AnwaltNach Ansicht des Schifffahrtsobergerichts Karlsruhe liegt eine Amtspflichtverletzung durch eine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nicht vor, wenn in der Flachwasserzone des Bodensees zwei Seeauslassleitungen mit dem Schifffahrts-Hinweiszeichen E.7 gemäß der Anlage B zu Artikel 5.01 Absatz. 2 der Bodenseeschifffahrtsordnung ( BodenseeSchiffO ) in größeren Abständen, nicht aber am jeweiligen Ende gekennzeichnet werden.

Im zu Grunde liegenden Fall war eine auf dem Bodensee fahrende 13-Meter-Segelyacht mit ihrem 1,85 Meter tief gehenden Kiel auf eine zu zwei Dritteln aus dem Seegrund herausragende Seeauslassleitung einer Sammel-Kläranlage aufgelaufen wobei erheblicher Schaden an der Yacht entstand. Die mehrere hundert Meter lange Leitung war in einem landseitigen Abstand von 70 Metern und von 250 Metern jeweils durch zwei schwojende Bojen gekennzeichnet. Die Kollisionsstelle lag 76 Meter seewärts der letzten Tonne.

Nach Ansicht des Senates gelten in einem Flachwasserbereich des Bodensees keine vergleichbar strengen Verkehrssicherungspflichten wie auf Bundeswasserstraßen, bei denen der Verkehrssicherungspflichtige den der Schifffahrt zur Verfügung gestellten Verkehrsweg zu sichern hat und insbesondere dafür Sorge zu tragen hat, dass die Fahrrinne für die zugelassene Schifffahrt die erforderliche Tiefe und Breite besitzt, frei von Hindernissen ist und soweit erforderlich genügend gekennzeichnet ist.

Den Kläger träfe zudem ein erhebliches Verschulden, da die Leitungen in der entsprechenden Navigationskarte korrekt verzeichnet waren. Zudem sei der Kläger bereits einige Jahre zuvor mit einer anderen Segelyacht auf die Leitungen aufgefahren, weshalb dieser besondere Vorsicht hätte walten lassen müssen.

Bei der Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus Unfällen auf dem Wasser empfiehlt sich immer die Beratung durch einen auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwalt.

Autor: Rechtsanwalt Henry Bauersfeld

Bei Fragen zum Sportbootrecht stehen Ihnen Rechtsanwalt Bauersfeld und Rechtsanwalt Kujawa gern zur Verfügung.

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