Home Wassersportrecht Entscheidungen

Yachtunfall - Zusammenstoß auf dem Rhein unter Radarnutzung

Yacht TMS Unfall Kollision Anwalt Rechtsanwalt Schiff BootMit einem Urteil vom Januar 2011 hat das Oberlandesgericht Köln als Rheinschifffahrtsobergericht über Schadensansprüche aus der Kollision einer bei unsichtigem Wetter auf dem Rhein unter Motor zu Berg fahrenden Segelyacht mit einem zu Tal fahrenden Tankmotorschiff (TMS) zu entscheiden.

Nach dem Vortrag des Klägers, der Schäden an seiner Segelyacht in Höhe von 100.688,00 € geltend machte, sei der Unfall darauf zurückzuführen, "dass der Beklagte (...) auf dem Radarbild die Segelyacht mit einer Untiefentonne verwechselt habe, zur linksrheinischen Seite auszuweichen versucht habe und dadurch in den Bereich von 25 bis 30 Meter Abstand zum linksrheinischen Kribbenstrich geraten sei, den die Segelyacht benutzt habe. Das Verschulden des Beklagten (...) ergebe sich aus dem nicht sachgerechten Auswerten der Radarbilder, ferner daraus, dass das TMS ohne Past-Track-Funktion gefahren sei, was ein schwerer nautischer Fehler sei, da der so eingeschlagene Kurs später nicht dokumentiert werden könne."

Die Beklagtenseite trug hingegen vor, "der Kläger habe den Unfall verschuldet, weil er in dichtem Nebel in Fahrt geblieben sei, obwohl sich kein für die Binnenschifffahrt zugelassenes Radargerät an Bord befunden habe und kein Besatzungsmitglied der Segelyacht im Besitze eines Radarpatentes gewesen sei. Deshalb habe sie sich im Nebel in das rechtsrheinische Fahrwasser verirrt. Die Darstellung des Klägers könne nicht zutreffen, weil hiernach das TMS nach dem Anstoß in die linksrheinischen Kribben geraten wäre und mindestens Grundberührung erlitten hätte – was unstreitig nicht der Fall war."

Nachdem bereits des Rheinschifffahrtsgericht die Klage in erster Instanz abgewiesen hatte, wies das Oberschifffahrtsgericht auch die Berufung des Klägers zurück, weil der Kläger für seinen Vortrag zum Unfallgeschehen den Beweis schuldig geblieben sei.

(OLG Köln - 3 U 190/08 BSchRh)

Bei der Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus Unfällen auf dem Wasser empfiehlt sich immer die Beratung durch einen auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwalt.

Autor: Rechtsanwalt Axel Kujawa

Bei Fragen zum Yachtrecht stehen Ihnen Rechtsanwalt Bauersfeld und Rechtsanwalt Kujawa gern zur Verfügung.

Bauersfeld & Partner Rechtsanwälte | Friedrichstrasse 41 | 10969 Berlin | Tel.: 030-2593262-0

Kontakt zum Anwalt
Neuere Artikel:
Vorige Artikel:
 
Wassersportrecht Aktuelles
Wassersport-MitteilungenADAC wegen Irreführung beim ADAC-Boot-Check erfolgreich abgemahnt
13.04.2012 | Rechtsanwalt Kujawa

Nach einer Pressemitteilung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. Frankfurt/Main vom 2. April 2012 wurde der ADAC von der Wettbewerbszentrale wegen irreführender Aussagen zum ADAC-Boot-Chec [ ... ]


Wassersport-EntscheidungenSchadensersatz und Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall auf dem Wasser
21.02.2012 | Rechtsanwalt Kujawa

Werden Schiffe, Boote oder sonstige Wasserfahrzeuge angefahren, spricht der Anscheinsbeweis für ein schuldhaftes Fehlverhalten des Schiffsführers des auffahrenden Schiffes (Vergleichen Sie dazu auch unseren [ ... ]


Wassersport-EntscheidungenMitführung eines polnischen Bord- oder Logbuchs und § 1.10 Nr. 1 lit. c RheinSchPV
13.02.2012 | Rechtsanwalt Kujawa

"Die Mitführung eines polnischen Bord- oder Logbuchs ist zur Erfüllung der in § 1.10 Nr. 1 lit. c RheinSchPV statuierten Pflicht nicht geeignet." So entschied die Berufungskammer der Zentralkommission Str [ ... ]


Wassersport-MitteilungenBundestag fordert Neuregelung der Führerscheinpflicht für Sportboote
27.01.2012 | Rechtsanwalt Kujawa

Am gestrigen Abend hat der Bundestag einen Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und FDP angenommen, mit dem die Bundesregierung unter anderem aufgefordert wird, - die Grenze von 3,68 kW (5 PS),  ab der eine Fü [ ... ]


Weitere Artikel