Home Wassersportrecht Entscheidungen

Persönliche Haftung von Schiffsführer und Schiffseigner bei einem Unfall mit einem Binnenschiff - Mitverschulden bei Beschädigung einer stilliegenden Motoryacht im Yachthafen

1. Bei einem Schiffsunfall mit einem Binnenschiff ( hier: Schubverband ) haftet der Schiffsführer nach BGB §§ 823 ff. Dies gilt auch dann, wenn er das Schiff nicht unmittelbar selbst gesteuert hat, sondern ein Steuermann unter seiner ( des Schiffsführers ) Führung.

2. Die Haftung des Schiffseigners ergibt sich aus BinSchG §§ 3 ff, allerdings gemäß BinSchG § 4 Abs 1 Nr 3 beschränkt auf Schiff und Fracht, wenn der Geschädigte die Voraussetzungen für eine persönliche Haftung nach BinSchG § 114 nicht vorgetragen hat.

3. Ist schuldhaft ein Schaden an einem stilliegenden Fahrzeug verursacht worden ( hier: Kollision eines Schubverbandes mit einer an der Außenmole eines Yachthafens liegenden Motoryacht ), kommt der Frage nach dessen ordnungsgemäßer Befestigung nur für ein etwaiges Mitverschulden Bedeutung zu.

Moselschiffahrtsobergericht Köln, Urteil vom 31.10.1997 - 3 U 6/97 BSchMo

Bei Fragen zum Wassersportrecht stehen Ihnen Rechtsanwalt Bauersfeld und Rechtsanwalt Kujawa gern zur Verfügung.

Bauersfeld & Partner Rechtsanwälte | Friedrichstrasse 41 | 10969 Berlin | Tel.: 030-2593262-0

Kontakt zum Anwalt
Neuere Artikel:
Vorige Artikel:
 
Wassersportrecht Aktuelles
Wassersport-MitteilungenADAC wegen Irreführung beim ADAC-Boot-Check erfolgreich abgemahnt
13.04.2012 | Rechtsanwalt Kujawa

Nach einer Pressemitteilung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. Frankfurt/Main vom 2. April 2012 wurde der ADAC von der Wettbewerbszentrale wegen irreführender Aussagen zum ADAC-Boot-Chec [ ... ]


Wassersport-EntscheidungenSchadensersatz und Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall auf dem Wasser
21.02.2012 | Rechtsanwalt Kujawa

Werden Schiffe, Boote oder sonstige Wasserfahrzeuge angefahren, spricht der Anscheinsbeweis für ein schuldhaftes Fehlverhalten des Schiffsführers des auffahrenden Schiffes (Vergleichen Sie dazu auch unseren [ ... ]


Wassersport-EntscheidungenMitführung eines polnischen Bord- oder Logbuchs und § 1.10 Nr. 1 lit. c RheinSchPV
13.02.2012 | Rechtsanwalt Kujawa

"Die Mitführung eines polnischen Bord- oder Logbuchs ist zur Erfüllung der in § 1.10 Nr. 1 lit. c RheinSchPV statuierten Pflicht nicht geeignet." So entschied die Berufungskammer der Zentralkommission Str [ ... ]


Wassersport-MitteilungenBundestag fordert Neuregelung der Führerscheinpflicht für Sportboote
27.01.2012 | Rechtsanwalt Kujawa

Am gestrigen Abend hat der Bundestag einen Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und FDP angenommen, mit dem die Bundesregierung unter anderem aufgefordert wird, - die Grenze von 3,68 kW (5 PS),  ab der eine Fü [ ... ]


Weitere Artikel