Home Wassersportrecht Entscheidungen

Anordnung des Ruhens einer Fahrerlaubnis für Sportboote wegen Befahrens nichtschiffbarer Gewässer

1. Schon das einmalige Befahren eines nicht schiffbaren Gewässers kann die Anordnung des befristeten Ruhens der Fahrerlaubnis für Sportboote nach § 10a Abs. 2 SportbootFüV-Bin (SportbootFüBinV) rechtfertigen, wenn sich die mit dem Pflichtverstoß verbundene abstrakte Gefahr verwirklicht hat.

2. Bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit des Inhabers einer nach Bundesrecht erteilten Fahrerlaubnis für Sportboote können im Rahmen der Prüfung einer bundesrechtlichen Entziehungs- bzw. Ruhensvorschrift auch Pflichtverletzungen berücksichtigt werden, die dieser im Zusammenhang mit der landesrechtlich gestatteten Ausnutzung der Erlaubnis begangen hat.

OVG Lüneburg, Urteil vom 14.2.2007 - 12 LB 433/06

Bei Fragen zum Wassersportrecht stehen Ihnen Rechtsanwalt Bauersfeld und Rechtsanwalt Kujawa gern zur Verfügung.

Bauersfeld & Partner Rechtsanwälte | Friedrichstrasse 41 | 10969 Berlin | Tel.: 030-2593262-0

Kontakt zum Anwalt
Neuere Artikel:
Vorige Artikel:
 
Wassersportrecht Aktuelles
Wassersport-MitteilungenADAC wegen Irreführung beim ADAC-Boot-Check erfolgreich abgemahnt
13.04.2012 | Rechtsanwalt Kujawa

Nach einer Pressemitteilung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. Frankfurt/Main vom 2. April 2012 wurde der ADAC von der Wettbewerbszentrale wegen irreführender Aussagen zum ADAC-Boot-Chec [ ... ]


Wassersport-EntscheidungenSchadensersatz und Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall auf dem Wasser
21.02.2012 | Rechtsanwalt Kujawa

Werden Schiffe, Boote oder sonstige Wasserfahrzeuge angefahren, spricht der Anscheinsbeweis für ein schuldhaftes Fehlverhalten des Schiffsführers des auffahrenden Schiffes (Vergleichen Sie dazu auch unseren [ ... ]


Wassersport-EntscheidungenMitführung eines polnischen Bord- oder Logbuchs und § 1.10 Nr. 1 lit. c RheinSchPV
13.02.2012 | Rechtsanwalt Kujawa

"Die Mitführung eines polnischen Bord- oder Logbuchs ist zur Erfüllung der in § 1.10 Nr. 1 lit. c RheinSchPV statuierten Pflicht nicht geeignet." So entschied die Berufungskammer der Zentralkommission Str [ ... ]


Wassersport-MitteilungenBundestag fordert Neuregelung der Führerscheinpflicht für Sportboote
27.01.2012 | Rechtsanwalt Kujawa

Am gestrigen Abend hat der Bundestag einen Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und FDP angenommen, mit dem die Bundesregierung unter anderem aufgefordert wird, - die Grenze von 3,68 kW (5 PS),  ab der eine Fü [ ... ]


Weitere Artikel