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Wassersport - Fahrzeugversicherung - Kasko - Unfall - Sinken durch Leck im Bootskörper - Fahruntüchtigkeit nach einem Unfall

Allgemeine Versicherungsbedingungen für Wassersportfahrzeuge (AVB)

1.  Es liegt ein Unfall im Sinne von § 3 Abs. 1 der AVB vor, wenn durch ein Leck in den Bootskörper einer Motorjacht eingedrungenes Wasser das Boot über Nacht zum Sinken bringt. Das gilt auch dann, wenn das Leck durch einen Betriebsvorgang entstanden ist.
2.    Die Haftung des Bootskaskoversicherers ist nicht wegen Fahruntüch­tigkeit des Bootes ausgeschlossen, wenn die Fahruntüchtigkeit ihrer­seits Folge eines Unfalls ist.

(nichtamtliche Leitsätze Bauersfeld & Partner)

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 04.02. 1976 (20 U 168/75)

Versicherungsrecht 1978, 58 f

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