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Wassersport - Tauchsport - Tauchen - Unfallversicherung - Gesundheitsschaden bei zu schnellem Ab- oder Auftauchen

1. Durch eine Veränderung der Druckverhältnisse oder der Sauerstoff-Stickstoffkonzentration eintretende Gesundheitsschäden bei zu schnellem Ab- oder Auftauchen eintreten sind von außen einwirkende Ereignise im Sinne der AUB.
2. Auch Vorgänge von zwei Stunden Dauer können als ein „plötzliches Ereignis“ angesehen werden, sofern der Geschädigte den Schaden nicht vorhergesehen hat.

(nichtamtliche Leitsätze Bauersfeld & Partner)

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 16. 05. 1995 (19 U 283/94)

Bei Fragen zum Wassersportrecht stehen Ihnen Rechtsanwalt Bauersfeld und Rechtsanwalt Kujawa gern zur Verfügung.

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