Yacht-Charter
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Für den Charter-Skipper ergeben sich oft schon in der Phase der Planung des Charter-Törns Fragen zu den Regelungen des Chartervertrages und den zugrundeliegenden Geschäftsbedingungen des Vercharterers. Das Vorliegen einer ausreichenden Versicherung für Schiff, Skipper und Crew sollte in jedem Fall vor Törnbeginn geprüft werden. An der Charterbasis ist auf die ordungsgemäße Übergabe des Schiffes und auf dessen Zustand zu achten. Während des Törns sollten die Haftungsrisiken für Schäden an Bord und bei Dritten ebenso klar sein, wie die sich hieraus für die Beteiligten ergebenden Pflichten. Auch die Rückgabe der Yacht und die Frage nach Auszahlung bzw. Einbehalt der geleisteten Kaution bergen Risiken für den Charterer. Bauersfeld & Partner | Rechtsanwälte | Friedrichstrasse 41 | 10969 Berlin | Tel.: 030-2593262-0 Artikel zum Charter-Recht finden Sie hier: |
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