Home Urheberrecht Entscheidungen

Urheberrecht - Kein zweistufiges Lizensierungsverfahren bei Klingeltönen

Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass für die Nutzung eines Musikwerkes als Klingelton für Mobiltelefone im Normalfall eine Lizenz der GEMA ausreicht.

Die Beklagte bietet das Musikstück "Rock my life" als Klingelton für Mobiltelefone an. Der Kläger ist der Komponist dieses Werkes. Der Kläger hat der GEMA die Wahrnehmung seiner Nutzungsrechte an dem Musikstück überlassen. Die Beklagte ist der Auffassung, die GEMA sei damit berechtigt, die Nutzung des Musikstücks als Klingelton zu lizenzieren. Sie hat behauptet, eine entsprechende Lizenz erworben zu haben. Der Kläger ist der Ansicht, zur Verwertung eines Musikwerkes als Klingelton reiche eine Lizenz der GEMA nicht aus. Vielmehr sei daneben stets auch eine Einwilligung des Komponisten erforderlich. Er hat von der Beklagten daher verlangt, es zu unterlassen, das Musikwerk "Rock my life" als Klingelton anzubieten. Das Landgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt. Die Berufung der Beklagten hatte keinen Erfolg. Der BGH hat das Berufungsurteil bestätigt.

Der BGH hat entschieden, dass die Komponisten der GEMA zwar nicht mit dem Abschluss eines Berechtigungsvertrages in der Fassung des Jahres 1996, wohl aber mit dem Abschluss eines Berechtigungsvertrages in der Fassung der Jahre 2002 oder 2005 sämtliche Rechte einräumen, die zur Nutzung von Musikwerken als Klingeltöne für Mobiltelefone erforderlich sind (der Berechtigungsvertrag in der derzeit neuesten Fassung des Jahres 2007 stimmt insoweit mit dem Berechtigungsvertrag des Jahres 2005 überein). Es bedarf - so der BGH - keiner zusätzlichen Einwilligung des Urhebers, wenn das Musikwerk - wie dies normalerweise der Fall ist – so zum Klingelton umgestaltet wird, wie dies bei Einräumung der Nutzungsrechte üblich und voraussehbar war. Üblich und voraussehbar ist es, dass die Nutzung eines Musikwerkes als Ruftonmelodie dessen Kürzung und digitale Bearbeitung bzw. Umgestaltung erfordert. Desgleichen versteht es sich von selbst, dass ein als Klingelton genutztes Musikstück als Signalton verwendet wird und das Abspielen des Klingeltons durch die Annahme des Gesprächs unterbrochen wird. Es ist schließlich allgemein bekannt, dass der Klingelton in einer stetigen Wiederholung eines kleinen Teilausschnitts bestehen kann und nicht zwingend den Beginn des Musikwerkes wiedergibt.

Obwohl der BGH die Auffassung des Klägers nicht bestätigt hat, es müssten stets GEMA und Komponist der Verwendung als Klingelton zustimmen, hatte die Klage Erfolg. Der Kläger hatte mit der GEMA den Berechtigungsvertrag in der Fassung von 1996 oder früher abgeschlossen, mit dem noch keine Rechte an Klingeltönen eingeräumt worden waren. Die von der Mitgliederversammlung der GEMA in den Jahren 2002 und 2005 beschlossenen Änderungen des Berechtigungsvertrages haben am Umfang der früher eingeräumten Rechte nichts geändert. Die Bestimmung in dem vom Kläger abgeschlossenen Berechtigungsvertrag, die der GEMA ein Recht zur einseitigen Änderung des Vertrages einräumt, hat der BGH für unwirksam erachtet

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs 237/08

Urteil vom 18. Dezember 2008 - I ZR 23/06 - Klingeltöne für Mobiltelefone

LG Hamburg - Urteil vom 18. März 2005 - 308 O 554/04

OLG Hamburg - Urteil vom 18. Januar 2006 - 5 U 58/05

GRUR 2006, 323 = ZUM 2006, 335

Karlsruhe, den 18. Dezember 2008

Bei Fragen zum Urheberrecht, Markenrecht und Internetrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Kujawa gern zur Verfügung.

Bauersfeld & Partner | Rechtsanwälte | Friedrichstrasse 41 | 10969 Berlin | Tel.: 030-2593262-0

Kontakt zum Anwalt
Neuere Artikel:
Vorige Artikel:
 
Urheberrecht Aktuelles
Urheberrecht-MitteilungenBGH entscheidet im Urheberrechtsstreit um " Stuttgart 21 "
25.11.2011 | Rechtsanwalt Kujawa

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einer Entscheidung vom 9. November 2011 in dem Urheberstreit um den Stuttgarter Hauptbahnhof die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgeweisen. In der Sa [ ... ]


Urheberrecht-MitteilungenBGH entscheidet über GEMA-Vergütung für Musikaufführungen bei Straßenfesten
31.10.2011 | Rechtsanwalt Kujawa

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit zwei Urteilen vom 27. Oktober 2011 zu den Bemessungsgrundlagen für die Berechnung von GEMA-Gebühren bei Musikaufführungen im Freien geäußert. In seinen Entscheidung [ ... ]


Urheberrecht-MitteilungenBGH legt dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Vergütungspflicht von Druckern und PCs vor.
29.07.2011 | Rechtsanwalt Kujawa

In Deutschland werden die Rechte von Urhebern vielfach von sogenannten Verwertungsgesellschaften wahrgenommen, die bekannteste Verwertungsgesellschaft ist die GEMA für Musikwerke.  Rechte an Bild- und Wortwer [ ... ]


Urheberrecht-MitteilungenBGH zum Urheberrechtsschutz von Lernspielen
07.06.2011 | Rechtsanwalt Kujawa

Nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG können Darstellungen wissenschaftlicher Art urheberrechtlich geschützt sein. Für die Begründung des Urheberschutzes kommt es dabei nicht darauf an, was dargestellt wurde. Ents [ ... ]


Weitere Artikel