Urheberrecht - Auskunftsanspruch über Telefonverbindung
Der am erstinstanzlichen Auskunftsverfahren gemäß § 101 Abs. 2, 9 UrhG nicht beteiligte, vom Provider nach richterlicher Gestattung benannte Anschlussinhaber ist nicht berechtigt, den Gestattungsbeschluss nach § 101 Abs. 9 S. 6 UrhG anzufechten.
OLG Köln, Beschluss vom 05.05.2009 - 6 W 39/09
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