Home Urheberrecht Mitteilungen

BGH entscheidet im Urheberrechtsstreit um " Stuttgart 21 "

Stuttgart 21 Urheberstreit Bahnhof SeiteflügelDer Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einer Entscheidung vom 9. November 2011 in dem Urheberstreit um den Stuttgarter Hauptbahnhof die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgeweisen.

In der Sache hatten die Erben des Bahnhofsarchitekten Paul Bonatz eine Urheberrechtsverletzung aufgrund des 2010 vollzogenen Teilabrisses des Bahnhofsgebäudes geltend gemacht.

Die entsprechende Pressemitteilung des BGH stellen wir Ihnen im Anschluss im Volltext zur Verfügung.

Autor: Rechtsanwalt Axel Kujawa

Bei Fragen zum Urheberrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Kujawa gern zur Verfügung.

Bauersfeld & Partner | Rechtsanwälte | Friedrichstrasse 41 | 10969 Berlin | Tel.: 030-2593262-0

Kontakt zum Anwalt

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 186/2011

Der für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat im Rechtsstreit zwischen einem Erben des Architekten des Stuttgarter Hauptbahnhofs und der Deutschen Bahn AG die Nichtzulassungsbeschwerde des klagenden Erben zurückgewiesen. Mit seiner Beschwerde wollte der Kläger erreichen, dass der Bundesgerichtshof die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 6. Oktober 2010 zulässt und über den Fall verhandelt.

Der Stuttgarter Hauptbahnhof ist nach einem Entwurf von Prof. Dipl.-Ing. Paul Bonatz aus dem Jahre 1911 gestaltet worden. Diese Gestaltung ist urheberrechtlich geschützt. Urheberrechtsschutz besteht, nachdem der Architekt im Jahre 1956 verstorben ist, noch bis Ende des Jahres 2026. Die im Rahmen des Infrastrukturprojekts "Stuttgart 21" vorgelegte Planung der Deutschen Bahn AG sieht den Abriss der Seitenflügel und der Treppenanlage in der großen Schalterhalle vor. Einer dieser Seitenflügel ist bereits im Jahre 2010 abgerissen worden. Der Kläger sieht durch diesen, teilweise bereits vollzogenen Teilabriss des Bahnhofsgebäudes die Urheberpersönlichkeitsrechte von Paul Bonatz beeinträchtigt. Mit der Klage will er den Wiederaufbau des Nordwest-Flügels erreichen sowie den Abriss des Südost-Flügels und der Treppenanlage verhindern. Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Stuttgart haben die Klage abgewiesen. Die Revision war vom Oberlandeslandesgericht nicht zugelassen worden.

Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des Oberlandesgerichts bestätigt und entschieden, dass Gründe für eine Zulassung der Revision nicht vorliegen. Nach § 543 Abs. 2 ZPO ist die Revision nur zuzulassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist. Diese Voraussetzungen waren vorliegend nicht erfüllt. Die maßgeblichen Rechtsfragen, die sich in dem Verfahren gestellt haben, hat der Bundesgerichtshof bereits in früheren Entscheidungen geklärt. Das Urteil des Oberlandesgerichts ließ auch keine Rechtsfehler erkennen, die eine Zulassung der Revision erfordert hätten.

Beschluss vom 9. November 2011 - I ZR 216/10

Oberlandesgericht Stuttgart - Urteil vom 6. Oktober 2010 - 4 U 106/10

GRUR-RR 2011, 56

LG Stuttgart - Urteil vom 20. Mai 2010 - 17 O 42/10

ZUM-RD 2010, 491

Karlsruhe, den 24. November 2011

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

Vorige Artikel:
 
Urheberrecht Aktuelles
Urheberrecht-MitteilungenBGH entscheidet im Urheberrechtsstreit um " Stuttgart 21 "
25.11.2011 | Rechtsanwalt Kujawa

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einer Entscheidung vom 9. November 2011 in dem Urheberstreit um den Stuttgarter Hauptbahnhof die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgeweisen. In der Sa [ ... ]


Urheberrecht-MitteilungenBGH entscheidet über GEMA-Vergütung für Musikaufführungen bei Straßenfesten
31.10.2011 | Rechtsanwalt Kujawa

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit zwei Urteilen vom 27. Oktober 2011 zu den Bemessungsgrundlagen für die Berechnung von GEMA-Gebühren bei Musikaufführungen im Freien geäußert. In seinen Entscheidung [ ... ]


Urheberrecht-MitteilungenBGH legt dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Vergütungspflicht von Druckern und PCs vor.
29.07.2011 | Rechtsanwalt Kujawa

In Deutschland werden die Rechte von Urhebern vielfach von sogenannten Verwertungsgesellschaften wahrgenommen, die bekannteste Verwertungsgesellschaft ist die GEMA für Musikwerke.  Rechte an Bild- und Wortwer [ ... ]


Urheberrecht-MitteilungenBGH zum Urheberrechtsschutz von Lernspielen
07.06.2011 | Rechtsanwalt Kujawa

Nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG können Darstellungen wissenschaftlicher Art urheberrechtlich geschützt sein. Für die Begründung des Urheberschutzes kommt es dabei nicht darauf an, was dargestellt wurde. Ents [ ... ]


Weitere Artikel