Home Urheberrecht Mitteilungen

Filesharing - Beschaffung von Adressdaten vom Provider - Ende der Verwertungsphase nach 6 Monaten

WUrheberrecht Filesharing Rechtsanwälte Rechtsanwalt Berliner Ansprüche aus der Verletzung von Urheberrechten durch Nutzung des Internets, insbesondere durch Filesharing, geltend machen will, benötigt hierfür in aller Regel die beim Provider gespeicherten Adressdaten des vermeintlichen Verletzers.

Diese User-Daten unterliegen aber dem Telekommunikationsgeheimnis. Die Herausgabe der Daten durch den Provider stellt einen schweren Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis dar. Um dennoch an die Daten zu gelangen, muss ein Rechteinhaber eine gerichtliche Anordnung erwirken, die sogenannte Anordnung auf Zulässigkeit der Verwendung der Verkehrsdaten. Für eine solche Gestattungsanordnung muss der Rechteinhaber unter anderem eine gravierende Rechtsverletzung geltend machen, das heißt eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß.

In einer Entscheidung vom Dezember 2010 kam das Oberlandesgericht Köln zu dem Schluss, dass die Verletzung von Urheberrechten in der Regel nicht mehr gravierend genug ist, um die Verwendung der Adressdaten rechtfertigen zu können, wenn der Abverkaufzeitraum des betreffenden Werks bereits überschritten ist. Diese Abverkaufsphase - so das Gericht - ende bei Musikwerken bereits 6 Monate nach Erscheinen, bei Kinofilmen 6 Monate nach Erscheinen auf DVD. Die Beurteilung der Frage, ob die Verwertungsphase bereits beendet ist, bleibe gleichwohl eine Frage des Einzelfalls. Der Rechteinhaber müsse nach dem Abverkaufzeitraum allerdings besondere Umstände glaubhaft machen, wie zum Beispiel eine gute Chart-Placierung zum Zeitpunkt der Verletzung (OLG Köln - 6 W 155/10).

Die Auswirkungen des Urteils auf die Abmahnpraxis bleiben abzuwarten. Es spricht aber einiges dafür, dass in einer Vielzahl von Fällen, in denen die vermeintliche Rechtsverletzung mehr als sechs Monate nach dem Erscheinen des Werks erfolgte, der erhöhte Begründungsaufwand Rechteinhaber von der Beantragung von Gestattungsanordnungen Abstand nehmen lässt.

Autor: Rechtsanwalt Axel Kujawa

Bei Fragen zum Urheberrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Kujawa gern zur Verfügung.

Bauersfeld & Partner | Rechtsanwälte | Friedrichstrasse 41 | 10969 Berlin | Tel.: 030-2593262-0

Kontakt zum Anwalt
Neuere Artikel:
Vorige Artikel:
 
Urheberrecht Aktuelles
Urheberrecht-MitteilungenBGH entscheidet im Urheberrechtsstreit um " Stuttgart 21 "
25.11.2011 | Rechtsanwalt Kujawa

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einer Entscheidung vom 9. November 2011 in dem Urheberstreit um den Stuttgarter Hauptbahnhof die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgeweisen. In der Sa [ ... ]


Urheberrecht-MitteilungenBGH entscheidet über GEMA-Vergütung für Musikaufführungen bei Straßenfesten
31.10.2011 | Rechtsanwalt Kujawa

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit zwei Urteilen vom 27. Oktober 2011 zu den Bemessungsgrundlagen für die Berechnung von GEMA-Gebühren bei Musikaufführungen im Freien geäußert. In seinen Entscheidung [ ... ]


Urheberrecht-MitteilungenBGH legt dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Vergütungspflicht von Druckern und PCs vor.
29.07.2011 | Rechtsanwalt Kujawa

In Deutschland werden die Rechte von Urhebern vielfach von sogenannten Verwertungsgesellschaften wahrgenommen, die bekannteste Verwertungsgesellschaft ist die GEMA für Musikwerke.  Rechte an Bild- und Wortwer [ ... ]


Urheberrecht-MitteilungenBGH zum Urheberrechtsschutz von Lernspielen
07.06.2011 | Rechtsanwalt Kujawa

Nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG können Darstellungen wissenschaftlicher Art urheberrechtlich geschützt sein. Für die Begründung des Urheberschutzes kommt es dabei nicht darauf an, was dargestellt wurde. Ents [ ... ]


Weitere Artikel