Warnung vor amtlich wirkenden Zahlungsaufforderungen durch private Unternehmensverzeichnisse wie IBIP
Markenanmeldungen sind - ebenso wie zum Beispiel Unternehmenseintragungen in das Handelsregister - öffentlich zugänglich und für jedermann einsehbar. Die zuständigen Markenämter veröffentlichen alle relevanten Informationen einschließlich verkürzter Daten zur Person des Anmelders.
Jeder hat deshalb über das Internet Zugriff auf die jeweiligen Markenverzeichnisse und damit auf Angaben wie Aktenzeichen, Anmeldedatum oder Veröffentlichungsdatum einer Marke.
Diese Informationen werden gern verwendet, um Schreiben an die Anmelder ein offizielles Aussehen zu verleihen und den Eindruck zu erwecken, bei erhobenen Forderungen handle es sich um amtliche Gebührenforderungen.
Auffällig geworden sind dabei in letzter Zeit vor allem private Unternehmensverzeichnisse ( Company Directory ), die für die wirtschaftlich sinnlose Aufnahme in unbekannte Internetverzeichnisse hohe Gebührenforderungen stellen. Besonders zu erwähnen ist hier ein sogenanntes International Bureau for Intellectual Property - IBIP , das mit amtlich wirkenden Schreiben die Anmelder von internationalen Marken und europäischen Gemeinschaftsmarken zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 1.537,10 € auf ein Konto in den USA auffordert.
Markenanmeldern sei daher nochmals dringend angeraten, Zahlungsaufforderungen in Bezug auf angemeldete Marken gründlich zu prüfen bzw. überprüfen zu lassen. Zahlungen sollten ausschließlich auf die offiziellen Konten der zuständigen Markenämter geleistet werden.
Sofern Sie sich bei der Anmeldung Ihrer Marke anwaltlich vertreten lassen, werden Sie selbst zu keiner Zeit Zahlungsaufforderungen durch das zuständige Markenamt erhalten, da in diesem Fall sämtliche Korrespondenz über Ihren Vertreter geführt wird. Sollten Sie trotz anwaltlicher Vertretung unter Bezug auf Ihre angemeldete Marke Zahlungsaufforderungen von dritter Seite erhalten, können Sie deshalb als sicher annehmen, dass es sich um einen Täuschungsversuch handelt.
Autor: Rechtsanwalt Axel Kujawa
Bei Fragen zum Markenrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Kujawa gern zur Verfügung.
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