Markenrecht - Keine Markenverletzung durch Zeichen "CCCP" und "DDR" auf Kleidungssstücken
Der u. a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei Fällen entschieden, dass Dritte auf Bekleidungsstücken Symbole ehemaliger Ostblockstaaten anbringen dürfen, obwohl diese Symbole mittlerweile als Marken für Bekleidungsstücke geschützt sind.
Der Kläger des Verfahrens I ZR 92/08 ist Inhaber der unter anderem für Bekleidungsstücke eingetragenen Wortmarke "DDR". Er war außerdem Inhaber einer für Textilien eingetragenen Bildmarke, die das Staatswappen der DDR abbildete. Der Beklagte vertreibt sogenannte Ostprodukte. Er bewirbt und vertreibt T-Shirts mit der Bezeichnung "DDR" und ihrem Staatswappen. Der Kläger hat den Beklagten auf Unterlassung in Anspruch genommen. Das Landgericht München I hat die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht München hat den Beklagten antragsgemäß verurteilt.
Das zweite Klageverfahren (I ZR 82/08) betraf die Verwendung der Buchstabenfolge "CCCP" zusammen mit dem Hammer-und-Sichel-Symbol auf T-Shirts. Die Buchstabenfolge "CCCP" (in lateinischen Buchstaben SSSR) steht als Abkürzung der kyrillischen Schreibweise der früheren UdSSR. Die Klägerin ist Lizenznehmerin der Wortmarke "CCCP", die für bestimmte Bekleidungsstücke (z.B. Hosen, Overalls) eingetragen ist. Die Beklagte vertreibt über das Internet bedruckte Bekleidungsstücke. Zu den zur Auswahl stehenden Motiven gehört auch ein Hammer-und-Sichel-Symbol mit der Buchstabenfolge "CCCP". Die Klägerin hat die Beklagte auf Unterlassung des Vertriebs dieser Produkte in Anspruch genommen. Landgericht und Oberlandesgericht Hamburg haben die Klage mangels markenmäßiger Benutzung der angegriffenen Bezeichnung abgewiesen.
Der Bundesgerichtshof hat die klageabweisenden Entscheidungen im Hamburger Verfahren bestätigt. Im Münchner Verfahren I ZR 92/08 hat er das von der Vorinstanz ausgesprochene Verbot aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Im markenrechtlichen Verletzungsverfahren geht es nicht mehr um den Bestand der Marken. Die Ansprüche der Kläger aus ihren Marken hat der Bundesgerichtshof verneint, weil die Anbringung der Symbole der ehemaligen Ostblockstaaten auf Bekleidungsstücken die Markenrechte der Kläger nicht verletzen. Die markenrechtlichen Ansprüche setzen voraus, dass der Verkehr auf Bekleidungsstücken angebrachte Aufdrucke als Hinweis auf die Herkunft der Produkte von einem bestimmten Unternehmen und nicht nur als dekoratives Element auffasst, das nach Art des Motivs variieren kann. Der Bundesgerichtshof hat angenommen, dass die Verbraucher die auf der Vorderseite von TShirts angebrachten Symbole ehemaliger Ostblockstaaten ausschließlich als dekoratives Element auffassen und in ihnen kein Produktkennzeichen sehen.
Urteil vom 14. Januar 2010 - I ZR 82/08 – CCCP
OLG Hamburg - Urteil vom 10. April 2008 - 3 U 280/08
LG Hamburg - Urteil vom 17. November 2006 - 406 O 133/06
und
Urteil vom 14. Januar 2010 - I ZR 92/08 – DDR
OLG Hamburg München - Urteil vom 24. April 2008 - 29 U 4160/07
LG München I - Urteil vom 31. Juli 2007 - 9 HK O 3546/07
Karlsruhe, den 15. Januar 2010
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 10/2010
Bei Fragen zum Markenrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Kujawa gern zur Verfügung.
Bauersfeld & Partner | Rechtsanwälte | Friedrichstrasse 41 | 10969 Berlin | Tel.: 030-2593262-0
Kontakt zum Anwalt
- LG München zum Streitwert von markenrechtlichen Unterlassungsansprüchen
- BGH legt dem EuGH Fragen zur rechtserhaltenden Benutzung von Marken vor
- Warnung vor amtlich wirkenden Zahlungsaufforderungen durch private Unternehmensverzeichnisse wie IBIP
- Einstweilige Verfügung - Zu langes Zuwarten im Eilverfahren
- Markenrecht - BGH zum Schutz des Lindt-Goldhasen
- Symposium zum chinesischen Markenrecht im Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München
- Markenrecht - Die Eintragung der Marke CANNABIS für Getränke, die Hanf enthalten können, ist unzulässig
- Markenrecht - Ein Ausrufezeichen kann nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden - Joop! GmbH unterliegt im Markenstreit
- Markenrecht - Eingetragene Marke - Opel unterliegt im Streit um Markenverletzung durch Spielzeugautos
- Markenrecht - Verwechslungsgefahr - FIFA unterliegt im Streit mit Ferrero über WM-Marken
- Markenrecht - Metro-Konzern unterliegt im Streit um die Bezeichnung "METROBUS"
- Markenrecht - Axel Springer AG legt Widerspruch gegen die Marke WELTAGENTUR ein.
- Markenrecht - Internet - Markenhersteller dürfen Verkauf ihrer Produkte bei eBay nicht untersagen.
- Markenrecht - Verwechslungsgefahr - Schutz des Lindt Goldhasen