Markenanmeldung Deutschland Standard - 165,00 EUR
Nach Ihren Angaben erstellen wir für Sie das Anmeldeformular sowie ein auf Ihre Erfordernisse abgestimmtes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis und reichen die vollständigen Unterlagen beim Deutschen Patent- und Markenamt für Sie ein.
Wir erledigen für Sie den gesamten erforderlichen Schriftverkehr mit der Behörde bis zur Erteilung des Erstbescheides und vertreten Sie gegebenenfalls außergerichtlich im Beschwerdeverfahren.
Für unsere Tätigkeit berechnen wir ein Pauschalhonorar in Höhe von 165,00 EUR zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und amtlicher Gebühren.
Eine Überprüfung der Marke auf ihre Eintragungsfähigkeit hin erfolgt nicht.
Dieses Angebot ist für Anmelder geeignet, die die Eintragungsfähigkeit des Kennzeichens sowie mögliche Kollisionen mit anderen Kennzeichen bereits abgeklärt haben. Sofern dies noch nicht geschehen ist, empfehlen wir dringend die Durchführung einer Vorabrecherche.
Das Angebot richtet sich an Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler. Privatpersonen erteilen wir gern eine individuelle Kostenauskunft. Der Auftrag gilt mit Eingang des vereinbarten Pauschalhonorars bei uns als erteilt.
Bei Fragen zum Markenrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Kujawa gern zur Verfügung.
Bauersfeld & Partner | Rechtsanwälte | Friedrichstrasse 41 | 10969 Berlin | Tel.: 030-2593262-0