Markenanmeldung
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Um für ein Kennzeichen den Schutz einer eingetragenen Marke zu erlangen, muss die Marke bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Die Anmeldung einer deutschen Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt DPMA oder einer europäischen Gemeinschaftsmarke beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt HABM ist standartisiert und grundsätzlich jedem möglich. Allerdings kosten fehlerhafte Anmeldungen Zeit und unter Umständen viel Geld. Die Ausarbeitung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, das sowohl die formellen Anforderungen erfüllt als auch den Zielen des Anmelders gerecht wird, erfordert Erfahrung. Die Abwicklung des Eintragungsverfahren wird durch nötige Monierungen oft verzögert. Die zuständigen Markenämter prüfen angemeldete Kennzeichen auf ihre Eintragungsfähigkeit, insbesondere darauf, dass keine sogenannten absoluten Schutzhindernisse entgegenstehen. In vielen Fällen werden angemeldete Marken zurückgewiesen, die mit etwas Begründungsaufwand eingetragen werden könnten. Entgegenstehende Kennzeichenrechte Dritter, also inbesondere kollidierende prioritätsältere Marken, werden von Amts wegen überhaupt nicht geprüft! Das hat zur Folge, dass eine bereits eingetragene Marke auf den Widerspruch Dritter hin ganz oder für einzelne Waren und Dienstleistungen wieder gelöscht werden kann. Überlassen Sie die Anmeldung Ihrer Marke deshalb einem Fachmann. Wir unterstützen Sie gern und bieten Unternehmen, Gewerbetreibenden und Freiberuflern kostengünstige Pauschalkonditionen an. Je nach Ihren Wünschen und nach den konkreten Erfordernissen wickeln wir für Sie die Anmeldeformalitäten ab oder unterstützen Sie umfassend bei der Markenentwicklung und -eintragung. Sollten Sie Ihre Marke selbst anmelden, empfehlen wir dringend eine Vorabrecherche. Für die Markenanmeldung berechnen wir folgende Pauschalen: |
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