Zeithonorare
Zeithonorare bieten sich vor allem dann an, wenn sich die honorarbildenenden Faktoren eines Mandats insbesondere der zu erwartende Zeitaufwand, nicht oder nur schwer bestimmen lassen. Auch hier ist der konkrete Stundensatz frei verhandelbar, wobei bei gerichtlichen Aufträgen die gesetzlichen Gebühren nicht unterschritten werden dürfen.
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