Pauschalhonorare
Für bestimmte Einzeltätigkeiten, bei denen die honorarbildenden Faktoren bereits vor Erteilung des Mandats gut bestimmbar sind, bieten wir Ihnen aus Gründen der Planungssicherheit grundsätzlich Pauschalen an. Zu diesen Tätigkeiten gehören unter anderem die Prüfung von Arbeitsverträgen, Finanzierungsverträgen, Kaufverträgen und Mietverträgen, die Unbedenklichkeitsprüfung von Websites, die Recherche und Eintragung von Marken, die Prüfung erhaltener Abmahnungen und abmahnfähigen Verhaltens, sowie die Erstellung, Anpassung und Pflege bestimmter Vertragstypen und die Fertigung von Rechtsgutachten.
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