Gesetzliche Gebühren nach RVG
Wird keine Honorarvereinbarung getroffen, bestimmen sich die anwaltlichen Gebühren nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Im privaten Bereich ist die Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren in unserer Kanzlei die Regel.
Die Höhe der gesetzlichen Gebühren bemisst sich innerhalb eines gesetzlich bestimmten Rahmens unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen. Ein besonderes Haftungsrisiko des Rechtsanwalts kann bei der Bemessung herangezogen werden.
Bei den sogenannten Wertgebühren ist die Vergütung zudem abhängig vom Gegenstandwert bzw. Streitwert der konkreten Angelegenheit. Das ist unter anderem bei sämtlichen zivilrechtlichen Angelegenheiten der Fall, z.B. auch bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.
Sofern wertabhängige Gebühren entstehen, muss und wird Ihr Rechtsanwalt darauf hinweisen.
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