Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
Privatpersonen, die nur über ein geringes Einkommen und Vermögen verfügen, können möglicherweise Beratungshilfe für die außergerichtliche Tätigkeit und/oder Prozesskostenhilfe (PKH) für die gerichtliche Vertretung in Anspruch nehmen.
Zur Bewilligung von Beratungshilfe wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnsitz zuständige Amtsgericht. Hier wird Ihnen, sofern die Voraussetzungen für die Bewilligung vorliegen, umgehend ein Beratungshilfeschein ausgehändigt. Mit diesem Beratungshilfeschein können Sie anwaltliche Hilfe beim Rechtsanwalt Ihrer Wahl in Anspruch nehmen. Der Rechtsanwalt kann Ihnen weitere 10,00 EUR einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in Rechnung stellen.
Im gerichtlichen Verfahren stellen wir für Sie gegebenenfalls den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und vertreten Sie bis zur Entscheidung über den PKH-Antrag zunächst unentgeltlich. Unser Büro ist Ihnen beim Ausfüllen der dafür erforderlichen Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gern behilflich. Den entsprechenden Vordruck stellen wir Ihnen als Download zur Verfügung.
Bauersfeld & Partner | Rechtsanwälte | Friedrichstrasse 41 | 10969 Berlin | Tel.: 030-2593262-0