Kosten einer Beratung
Für eine reine Beratungsleistung sieht das Gesetz seit dem 01.07.2006 eine Vergütungsvereinbarung zwischen Mandant und Anwalt vor.
Im Rahmen einer ausführlichen Beratung prüfen wir Ihr Anliegen und gegebenfalls Ihre Unterlagen, zeigen Ihnen die möglichen Handlungsalternativen auf und geben konkrete Empfehlungen. Hierfür vereinbaren wir vorab mit Ihnen ein Honorar abhängig von Zeitaufwand, Haftungsrisiko und Schwierigkeit des Anliegens.
Bauersfeld & Partner | Rechtsanwälte | Friedrichstrasse 41 | 10969 Berlin | Tel.: 030-2593262-0