Rechtschutzversicherung
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt eventuell Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Durchsetzung Ihrer Rechte in Höhe der gesetzlichen Gebühren. Voraussetzung für die Einstandspflicht Ihrer Rechtsschutzversicherung ist jedoch unter anderem, dass die konkrete Angelegenheit ihrer Natur nach von den jeweils vertraglich vereinbarten Versicherungsleistungen erfasst ist.
Zur Klärung dieser Frage holen wir bei Ihrem Rechtschutzversicherer eine Deckungszusage kostenfrei für Sie ein.
In vielen Fällen übernimmt Ihre Rechtschutzversicherung kulanzweise die Kosten einer Beratung, ohne dass die vereinbarte Selbstbeteiligung zu zahlen ist. Sprechen Sie uns darauf an, wir klären alles weitere mit Ihrem Rechtsschutzversicherer.
Bauersfeld & Partner | Rechtsanwälte | Friedrichstrasse 41 | 10969 Berlin | Tel.: 030-2593262-0