Kosteninformation
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Bereits im Rahmen des ersten Gespräches klären wir mit Ihnen ab, welche Kosten in Ihrer konkreten Angelegenheit zu erwarten sind und welche Risiken bestehen. Gegebenfalls unterbreiten wir Ihnen vor Erteilung des Mandats ein Honorar-Angebot. In vielen Fällen kostet Sie Ihr Anwalt letztlich überhaupt nichts, zum Beispiel wenn Sie unverschuldet Geschädigter bei einem Bootsunfall oder Autounfall geworden sind. Die Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung sind Teil des Ihnen entstandenen Schadens und deshalb von der gegnerischen Haftpflichtversicherung voll zu ersetzen. Die Kosten des anwaltlichen Inkassos werden nach Verzugseintritt ebenfalls voll auf den Schuldner umgelegt, sofern sich Zahlungen realisieren lassen. Gern können Sie Fragen zu den durch unsere Beratung und/oder die anwaltliche Vertretung entstehenden Kosten bereits vorab an uns richten. Ihre unverbindliche Kostenanfrage können Sie uns auch per E-Mail oder Fax unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und der streitwertrelevanten Daten übermitteln. Bauersfeld & Partner | Rechtsanwälte | Friedrichstrasse 41 | 10969 Berlin | Tel.: 030-2593262-0 Weitere Kosteninformationen finden Sie hier: |
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Unsere Mandanten legen Wert auf Kostentransparenz - wir auch. Für die Beantwortung einer reinen Kostenanfrage berechnen wir Ihnen keine Gebühren, erteilen in dieser Phase allerdings auch keinen Rechtsrat.