Internetrecht - Pflicht zur Sicherung eines privaten WLAN-Anschlusses gegen Missbrauch durch Dritte
In einer Entscheidung vom 12. Mai 2010 hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass der private Nutzer eines WLAN-Anschlusses auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn dieser Anschluss von unbefugten Dritten zur Begehung von Urheberrechtsverletzungen benutzt wird.
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs hat ein privater Anschlussinhaber zumindest zum Zeitpunkt der Installation des Routers die im privaten Bereich marktüblichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Insbesondere hat er das voreingestellte Passwort zu ändern und durch ein persönliches , ausreichend langes und sicheres Passwort zu ersetzen.
Verletzt der Inhaber eines privaten WLAN-Anschlusses diese Pflicht, kann er nach den Grundsätzen der Störerhaftung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, jedoch nicht auf Schadensersatz,
Hinsichtlich eines geltend gemachten Unterlassungsanspruches sind aber die Abmahnkosten zu tragen. Im konkreten Fall ging der BGH von einem Bagatellverstoß aus, so dass nach geltendem Recht Abmahnkosten in Höhe von maximal 100,00 EUR zu erstatten sind.
Inhabern eines privaten WLAN-Anschlusses ist anzuraten, das für ihr Netzwerk vergebene Passwort zu überprüfen und - soweit noch nicht geschehen - durch ein ausreichend sicheres eigenes Passwort zu ersetzen, um die Inanspruchnahme für Verstöße Dritter auszuschließen.
Autor: Rechtsanwalt Axel Kujawa
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