Bundestag verabschiedet Gesetzentwurf gegen unerwünschte Telefonwerbung
Nach Angaben der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) werden jeden Tag ca. 900.000 Menschen in Deutschland ungebeten angerufen und mit Abonnementangeboten, Gewinnspielen und Lockangeboten belästigt.
Der Deutsche Bundestag hat heute einen Gesetzentwurf (PDF) zur "Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen" verabschiedet, um mit schärferen Regelungen gegenzusteuern.
Zwar hat Deutschland im internationalen Vergleich bereits eine sehr strenge Gesetzgebung zu unaufgeforderten telefonischen Werbekontakten. Überraschende Anrufe zur Neukundenwerbung, so genannte "Cold Calls", sind bereits seit einiger Zeit verboten.
Die Neuregelung, die noch vom Bundesrat bestätigt werden muss, sieht für unerlaubte Werbeanrufe nunmehr aber ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor.
Firmen dürfen zukünftig nicht mehr mit unterdrückter Telefonnummer anrufen.
Das 14-tägige Widerrufsrecht soll auch für Verträge über Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements sowie über Lotterien gelten, wenn diese Verträge telefonisch abgeschlossen wurden. Langfristige Verträge, zum Beispiel Mobilfunk-Verträge werden künftig erst gültig, wenn der Kunde den Wechsel schriftlich oder per E-Mail bestätigt.
Bei Dienstleistungen, die direkt per Telefon oder Fax erbracht werden, beispielsweise Auskunftsdienste, soll es aber kein Widerrufsrecht geben.
Autor: Rechtsanwalt Axel Kujawa
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