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Inkasso

Inkasso Rechtsanwalt Rechtsanwaelte Berlin Kujawa Bauersfeld Debitor Forderung Forderungsmanagement Ein gut organisiertes Debitorenmanagement ist für jedes moderne Unternehmen ein Muss. Je nach Bedarf bieten wir unserer Mandantschaft Lösungen, die auf ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Angefangen bei der Beitreibung einzelner Forderungen, über Pauschal- und Paketvereinbarungen bis hin zur vollständigen Abwicklung Ihres gesamten Mahn- und Inkassowesens - gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir ein individuelles Inkasso-Konzept, dass zu Ihnen und Ihrem Unternehmen passt.

Kurz: Forderungsmanagement nach Maß.

Bauersfeld & Partner | Rechtsanwälte | Friedrichstrasse 41 | 10969 Berlin | Tel.: 030-2593262-0

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Informationen zum Inkasso finden Sie in unseren Inkasso-Rubriken:

Inkasso Aktuelles
Inkasso-EntscheidungenZwangsräumung - Personalausweis als Nachweis des Mitbesitzes an der Wohnung
01.09.2010 | Rechtsanwalt Bauersfeld

Ein der Zwangsräumung entgegenstehender Mitbesitz an der Wohnung ist regelmäßig allein durch Vorlage eines Personalausweises mit entsprechender Anschrift noch nicht ausreichend nachgewiesen. AG Bad Neuenahr [ ... ]


Inkasso-MitteilungenInkasso - Pfändungsschutz durch P-Konto - Pfändungsschutzkonto
01.07.2010 | Rechtsanwalt Kujawa

Ab heute können Schuldner trotz Kontenpfändung über pfändungsfreie Guthaben in Höhe von mindestens 985,15 Euro pro Monat verfügen. Möglich wird dies durch das sogenannte P-Konto, das Pfändungsschutzkont [ ... ]


Inkasso-EntscheidungenInkasso - Zwangsvollstreckung - Freibetrag - Unpfändbarer Betrag - Pfändungsfreibetrag bei Hartz IV - Beziehern
13.04.2010 | Rechtsanwalt Bauersfeld

Sofern der Gläubiger aufgrund einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung vollstreckt, kann bei regelmäßigen Bezug von Leistungen nach dem SGB II der unpfändbare Betrag auf den Regelsatz minus 20 Eur [ ... ]


Inkasso-EntscheidungenInkasso - Zwangsvollstreckung - Pfändung - Ehegatte - Kraftfahrzeug - Kfz als unpfändbarer Gegenstand
08.04.2010 | Rechtsanwalt Kujawa

Unpfändbar sind auch die Gegenstände des Schuldners, die sein Ehegatte zur Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit benötigt. Zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit im Sinne des § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO erforderli [ ... ]


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