Gesichtserkennung bei Facebook
Das soziale Netzwerk "Facebook" hat über Nacht eine bereits im Vorfeld heftig kritisierte Gesichtserkennungssoftware aktiviert, die es ermöglicht, einer online gestellten Fotografie den Namen des abgebildeten Nutzers zuzuordnen.
Bislang kommt die Software erkennbar nur zum Einsatz, wenn ein neues Foto hochgeladen wird. Facebook-Freunde des Nutzers, die von der Software auf diesem Foto erkannt werden, werden dem Nutzer vorgeschlagen. Er kann diese Freunde dann im Bild markieren. Möglich ist diese Markierung schon lange. Sie wird durch die Erkennungssoftware nur stark vereinfacht. Problematisch ist aber grundsätzlich die automatische Zuordnung eines Nutzernamens zu einem Bildnis. Die Möglichkeiten, die optische Zuordnung von Usern wirtschaftlich auszubeuten, sind vielfältig.
Wer hochgeladenen Bildnissen nicht automatisch namentlich zugeordnet werden will, muss die Funktion in seinem eigenen Account selbst abschalten, was sich - wie von Facebook gewohnt - etwas umständlich gestaltet. Standartmäßig ist die Funktion aktiviert, worauf Sie - leider ebenfalls üblich bei Facebook - nicht hingewiesen werden.
So können Sie die Funktion deaktivieren:
1. Konto - Privatssphäreeinstellungen
2. Benutzerdefinierte Einstellungen
3. Dinge, die andere Personen teilen - Freunden Fotos von mir vorschlagen - Einstellungen bearbeiten
4. Einstellung auf "Gesperrt" stellen
So sollten Ihre Einstellungen nach der Deaktivierung aussehen:

Nach Angaben von Facebook greift die Software als Referenz nur auf Fotos zu, in denen User bereits bei Facebook markiert worden sind. Wer sicher gehen will, sollte also wie bisher auch darauf achten, grundsätzlich nicht in den online gestellten Fotografien seiner Facebook-Freunde markiert zu werden. Über vorgenommene Markierungen werden Sie - bislang - von Facebook benachrichtigt.
Autor: Rechtsanwalt Axel Kujawa
Bei Fragen zum Fotorecht stehen Ihnen Rechtsanwalt Bauersfeld und Rechtsanwalt Kujawa gern zur Verfügung.
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