Schloss Moyland unterliegt Beuys-Witwe
Düsseldorf (dpa) - Im Dauerstreit zwischen Eva Beuys und dem Museum Schloss Moyland hat die Künstlerwitwe einen Punktsieg erzielt. Das Düsseldorfer Landgericht entschied, dass das Museum mit dem weltgrößten Beuys-Bestand 19 Fotos einer TV-Live-Aktion von Joseph Beuys aus dem Jahr 1964 nicht mehr ausstellen darf.
Das klingt angesichts eines Bestandes von rund 6000 Werken in Moyland am Niederrhein verschmerzbar. Das Urteil kann aber weitreichende Folgen haben. Nicht nur Fotos von Kunstaktionen, sondern auch von Konzerten, Theater- und Opernaufführungen könnten bald der Zensur der Künstler unterliegen - oder ihrer Erben.
Es geht um das Urheberrecht. Da die Fotos der Live-Aktion - Beuys stellte damals eine Fettecke her - "eine Umgestaltung des bewegten Originalwerks ins Statische" darstellten, sprach das Landgericht das Urheberrecht der Witwe von Joseph Beuys (1922-1986) zu. Moyland hätte also Eva Beuys (77) um Erlaubnis für die Ausstellung der Fotografien des 2008 gestorbenen Fotografen Manfred Tischer fragen müssen.
Das Urteil löst in Expertenkreisen Verwunderung aus. Die Leiterin der Fotografischen Abteilung des Essener Folkwang-Museums, Ute Eskildsen, sagte der dpa, es gebe viele andere bisher nie beanstandete Fotos von berühmten Beuys-Aktionen. "Warum gerade diese?" Beuys habe immer Fotografen bei seinen Happenings zugelassen, sagt Eskildsen, die selbst bei Aktionen des weltbekannten Künstlers dabei war. Jeder Performance-Künstler sei an der Vermittlung seiner zeitlich begrenzten Aktion interessiert - und nehme dabei in Kauf, dass der Fotograf diese auch interpretiere.
Eskildsen sieht die Rechte von Fotografen nicht genug geschützt und kritisiert den Geschäftsführer der Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst, Gerhard Pfennig. Die VG Bild-Kunst vertrat Eva Beuys als Klägerin vor Gericht, gleichzeitig ist Pfennig privater Anwalt der Künstlerwitwe. "Er müsste die Fotografen genauso schützen wie die Künstler", sagt Eskildsen. Pfennig selbst scheint die Entscheidung Unbehagen zu bereiten: In einem Zeitungsinterview im Juli hatte er selbst eingeräumt, dass das Gericht Museen und Fotografen "keinen Gefallen" tue, wenn es der von ihm angestrengten Klage der VG Bild- Kunst stattgebe.
Auch Moyland-Chefin Bettina Paust sieht durch das Urteil "gravierende Auswirkungen" nicht nur für Kunstaktionen, sondern auch für Theater und Konzerte. "Fotografen haben dann keine Rechte mehr an ihren Fotos", befürchtet sie. Museen könnten keine dokumentarischen Fotos aus ihren Beständen mehr ausstellen. Die wissenschaftliche Arbeit werde behindert.
Für Paust ist die Klage ein weiterer empfindlicher Nadelstich in der Auseinandersetzung mit Eva Beuys, die seit langem Werke aus dem Moyland-Bestand der Sammler-Brüder van der Grinten zurückverlangt. So hat Eva Beuys die Bildrechte für den Katalog zur derzeitigen Ausstellung "Energieplan" mit Zeichnungen aus dem Frühwerk von Beuys nicht freigegeben. Die Folge: Der Katalog darf nur im Museum und nur während der Laufzeit der Ausstellung verkauft werden.
Doch die seit 2009 als Moyland-Direktorin amtierende Kunsthistorikerin Paust gibt sich kämpferisch. Sie hat den Neubeginn für das viel kritisierte Museum eingeleitet. Derzeit werden die Schlossräume neu gestaltet und damit auch die krude Hängung der Beuys-Werke in mehreren Reihen übereinander abgeschafft. Was den Fotostreit betrifft, will Paust bis zum Bundesgerichtshof gehen.
Quelle: dpa
Bei Fragen zum Fotorecht stehen Ihnen Rechtsanwalt Bauersfeld und Rechtsanwalt Kujawa gern zur Verfügung.
Bauersfeld & Partner Rechtsanwälte | Friedrichstrasse 41 | 10969 Berlin | Tel.: 030-2593262-0
Kontakt zum Anwalt
- Ordnungsmittel bei Nichtbeachtung einer einstweiligen Verfügung
- Unterlassungserklärung - BGH zur Kündigung eines presserechtlichen Unterlassungsvertrags
- Fotografie von Designobjekten - BGH zum Zitat im Geschmacksmusterrecht
- Bildnisrecht - Bildveröffentlichung und sitzungspolizeiliche Verfügung
- Gesichtserkennung bei Facebook
- BGH zu Geschäftspraktiken von Schulfotografen
- Bemessung der fiktiven Lizenzgebühr als Schadensersatz für die unberechtigte Verwendung von Lichtbildern
- Muster-Bildbearbeitungsvertrag-TFP-Vertrag
- BGH revidiert Sanssouci-Urteil - Stiftung darf auf ihrem Gelände gefertigte Foto- und Filmaufnahmen von ihren Schlössern und Gärten untersagen
- BGH: Bildagenturen mussten vor Weitergabe archivierter Fotos an die Presse nicht die Zulässigkeit der beabsichtigten Presseberichterstattung prüfen
- Werbekampagne zur Einführung eines Magazins mit einem Porträtfoto Günther Jauchs war zulässig
- Bundesgerichthof hebt Verbot einer Wort- und Bildberichterstattung über den Rosenball in Monaco, die Charlotte Casiraghi in den Mittelpunkt stellt, auf