Veröffentlichung von Fotos eines Wohnraumes im Internet zu Werbezwecken als Persönlichkeitsrechtsverstoß
Werden Fotos von Wohnräumen ohne Einwilligung des Bewohners der Räume zu Werbezwecken ins Internet gestellt, stellt dies keine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, sofern aus den Fotos selbst oder ihrer Einbettung in die umgebende Homepage kein Rückschluss auf die Person des Bewohners gezogen werden kann.
AG Donaueschingen, Urteil vom 10.6.2010, 11 C 81/10
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