Fotografie von Sachen
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Bei der rechtlichen Beurteilung der Fertigung und Verwertung von Fotografien ist nach dem abgebildeten Objekt zu unterscheiden. Der Fertigung und Verwertung von Sachfotografien können unter anderem Rechte aus Eigentum, Urheberschaft und Persönlichkeitsrechte entgegenstehen. Die Reichweite dieser Rechte ist oft erheblich größer als angenommen. So wird zum Beispiel selbst unter professionellen Fotografen die (urheberrechtliche) Panoramafreiheit fälschlich oft als Freibrief verstanden, Gebäudefotografien von öffentlichem Land aus zu fertigen. Dabei wird außer acht gelassen, dass das Fotografieren aus anderen Gründen unzulässig sein kann. Wir stehen Ihnen in allen rechtlichen Fragen der Sachfotografie zur Seite. Wir beraten und unterstützen Sie außergerichtlich sowie im Prozess. Bauersfeld & Partner | Rechtsanwälte | Friedrichstrasse 41 | 10969 Berlin | Tel.: 030-2593262-0 Hier finden Sie Informationen zur Fotografie von Sachen, wie Gebäuden, Grundstücken und Fahrzeugen. |
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