Fotografie von Personen
|
Die fotografische Abbildung von Menschen und die Verbreitung solcher Fotografien greift immer mehr oder weniger in die Rechte der abgebildeten Personen ein. Natürlich können solche Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte, namentlich in das Recht am eigenen Bild, erlaubt und zulässig sein, insbesondere bei einer Einwilligung der abgebildeten Person. Sehr oft ist dies aber nicht der Fall, mit der Folge, dass die abgebildete Person Unterlassung und Vergütung geltend machen kann, daneben gegebenenfalls auch Schmerzensgeld. Wir beraten und vertreten Sie bei der Prüfung und Durchsetzung bzw. bei der Abwehr von Ansprüchen aus dem Recht am eigenen Bild. Die Erfolgsaussichten bildnisrechtlicher Ansprüche können wir in aller Regel bereits im Rahmen einer Erstberatung präzise beurteilen. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung, sowohl außergerichtlich als auch im Prozess. Bauersfeld & Partner | Rechtsanwälte | Friedrichstrasse 41 | 10969 Berlin | Tel.: 030-2593262-0 Hier finden Sie Information zur Fotografie von Personen. |
|