Home Fotorecht Entscheidungen

Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung wegen fehlender Glaubhaftmachung

Bildnissrechte Unterlassungsverfügung Fotorecht Anwalt Kujawa Berlin FotoGerade wenn es um die Verletzung von Persönlichkeitsrechten geht, ist es oft nötig, sehr zügig eine Unterlassungsverfügung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu erwirken. Gelegentlich kann dabei nicht einmal so lange zugewartet werden, bis eidesstattliche Versicherungen der Betroffenen oder sonstige Mittel zu Glaubhaftmachung vorliegen, zum Beispiel wenn es darum geht, die Veröffentlichung kompromittierender Bildnisse in einer Tageszeitung zu verhindern.

Der Verzicht auf eine Glaubhaftmachung entspricht dem Verzicht auf Beweisangebote in der Hauptsache: Zu beweisen ist in der Regel immer nur derjenige Vortrag, der bestritten wird. Im Eilverfahren ist dem Gegner ein Bestreiten vor Erlass der Verfügung aber frühestens mit der Anhörung möglich, sofern nicht in Erwartung eines Eilantrags eine Schutzschrift eingereicht wurde.

Dennoch werden Verfügungsanträge, mit denen die tatsächlichen Voraussetzungen der geltend gemachten Verfügungsansprüche zwar schlüssig vorgetragen, aber nicht glaubhaft gemacht wurden, von den Gerichten zuweilen zurückgewiesen.

Das Kammergericht Berlin stellte hierzu mit Beschluss vom 2.3.2011 (5 W 21/11) nunmehr klar:

"Ist ein Verfügungsanspruch zwar nicht glaubhaft gemacht, wohl aber schlüssig dargelegt, so kann der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Regelfall nicht ohne Anhörung der Gegenpartei (normalerweise also erst nach mündlicher Verhandlung) zurückgewiesen werden, da das tatsächliche Vorliegen einer behaupteten anspruchsbegründeten Voraussetzung überhaupt nur im Bestreitensfalle glaubhaft gemacht werden muss."

Mit der Geltendmachung Ihrer Rechte im Eilverfahren sollte immer ein im einstweiligen Rechtsschutz erfahrener Rechtsanwalt beauftragt werden.

Autor: Rechtsanwalt Axel Kujawa

Bei Fragen zum Fotorecht stehen Ihnen Rechtsanwalt Bauersfeld und Rechtsanwalt Kujawa gern zur Verfügung.

Bauersfeld & Partner Rechtsanwälte | Friedrichstrasse 41 | 10969 Berlin | Tel.: 030-2593262-0

Kontakt zum Anwalt
Neuere Artikel:
Vorige Artikel:
 
Fotorecht Aktuelles
Fotorecht-MitteilungenOrdnungsmittel bei Nichtbeachtung einer einstweiligen Verfügung
14.05.2012 | Rechtsanwalt Kujawa

Auf eine ergangene und zugestellte einstweilige Verfügung nicht zu reagieren, ist ausgesprochen gefährlich und keinem Unterlassungsschuldner anzuraten. Unterlässt nämlich ein Unterlassungsschuldner trotz e [ ... ]


Fotografie von PersonenUrheberrechtliche Zitierfreiheit und das Recht am eigenen Bild
09.05.2012 | Rechtsanwalt Kujawa

Das Urheberrecht gestattet es, Textwerke wie Presseartikel in bestimmten Grenzen in eigenen Beiträgen zu zitieren. Bei Zitaten im Internet geschieht das in der Praxis häufig durch die gegebenenfalls auszugswe [ ... ]


Fotorecht-EntscheidungenBGH zur internationalen Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Internetveröffentlichungen
08.05.2012 | Rechtsanwalt Kujawa

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich erneut mit der Frage der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte für Rechtsverletzungen durch Nutzung des Internets zu befassen. Aufgrund einer Entscheidung de [ ... ]


Fotorecht-EntscheidungenBuy-Out aufgrund einer Pauschalvergütung - KG zur gerichtlichen Kontrolle einer formularvertraglichen Honorierung (Text/Bild) für Journalisten
21.03.2012 | Rechtsanwalt Kujawa

Nach Ansicht des Berliner Kammergerichts (KG) entzieht sich die  Übertragung von Nutzungsrechten durch Formularverträge einer AGB-rechtlichen Erschwerung über die Vorschriften der §§ 32, 32 a UrhG. Sind B [ ... ]


Weitere Artikel