Was muss ich zum Beratungstermin mitbringen?
Stellen Sie uns zu Ihrem Beratungstermin bitte alle in der Angelegenheit relevanten Unterlagen zur Verfügung. Gern können Sie Ihre Originale mitbringen. Gut lesbare Kopien genügen in der Regel, anderenfalls teilen wir Ihnen mit, welche Originale wir benötigen. Bei Schriftstücken, die Ihnen mit Zustellungsurkunde übersandt wurden, bringen Sie bitte auch den Briefumschlag mit dem Zustellvermerk mit.
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, legen Sie uns bitte die Versichertenkarte oder den Versicherungsschein vor. Es genügt die Police. Sollten Sie nicht über die Unterlagen verfügen, z.B. weil Sie Mitversicherter sind, benötigen wir Angaben zur Versicherungsgesellschaft, die Versicherungsschein-Nummer, den Namen des Versicherungsnehmers und Angaben zur vereinbarten Selbstbeteiligung.
Sollte Ihnen bereits eine Deckungszusage Ihres Rechtschutzversicherers vorliegen, bringen Sie diese bitte ebenfalls mit.
Bitte beachten Sie, dass das vereinbarte Beratungshonorar, mindestens die Erstberatungspauschale, bei Neumandanten sofort zu leisten ist, und führen Sie bitte die entsprechenden Bar-Mittel mit. Die Zahlung mit EC-Karte ist zur Zeit nicht möglich.
Sofern Ihnen ein Beratungshilfeschein ausgestellt wurde, übergeben Sie uns bitte dieses Dokument. Wir vereinnahmen in diesem Fall Beratungshilfegebühren in Höhe von 10,00 EUR (inkl. USt),
Bauersfeld & Partner | Rechtsanwälte | Friedrichstrasse 41 | 10969 Berlin | Tel.: 030-2593262-0