Kann ich die Kanzlei beauftragen, wenn ich an einem anderen Ort ansässig bin?
Der persönliche Kontakt zu Ihrem Rechtsanwalt bietet Vorteile und wird oft ausdrücklich gewünscht. Grundsätzlich empfehlen wir daher, dass Sie sich an einen kompetenten Kollegen in Ihrer Nähe wenden.
In vielen Fällen ist die Beauftragung einer ortsfremden Kanzlei aber sachgerecht und sogar effizienter. So vertreten wir beispielsweise bundesweit tätige Unternehmen bei ihrer Geschäftstätigkeit im Berliner Raum. Dabei nutzen unsere Mandanten unsere Kontakte und unsere Kenntnis der örtlichen Gepflogenheiten. Zusätzliche Gebühren für Terminsvertretungen entfallen.
In anderen Fällen ist eine besondere Sachkenntnis erforderlich, die bei ortsansässigen Kanzleien so nicht zu finden ist. Allein aufgrund des Fehlens regionaler Alternativen kann die Beauftragung einer ortsfremden Kanzlei daher Sinn machen. Insbesondere auf dem Gebiet des Schifffahrts- und Wassersportrechts vertreten wir ein internationales Klientel.
Dank des Einsatzes moderner Kommunikationsmittel bis hin zu Videokonferenzen ist sichergestellt, dass der Informationsaustausch auch über die Entfernung reibungslos funktioniert.
Wenn Sie unsicher sind, ob wir in Ihrer Angelegeheit die richtige Kanzlei für Sie sind, rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Unser Sekretariat steht Ihnen montags bis freitags von 07:00 bis 19:00 Uhr zur Verfügung und informiert Sie gern.
Bauersfeld & Partner | Rechtsanwälte | Friedrichstrasse 41 | 10969 Berlin | Tel.: 030-2593262-0