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Die Rechtsmaterien des Bank- und Kapitalanlagenrechts betreffen zum einen alle alltäglichen Bankgeschäfte, aber auch die komplexen Rechtsfragen bei Aktien, Investmentfonds und Kreditgeschäften. Rechtsanwalt Bauersfeld, der bereits vor seinem Jurastudium eine Ausbildung zum Bankkaufmann erfolgreich abgeschlossen hat und mehrere Jahre in einem Kreditinstitut gearbeitet hat, berät und vertritt Mandanten unter anderem in folgenden Bereichen:
Giro- und Sparverkehr Im Giro- und Sparverkehr, werden Mandanten beraten und vertreten, die von den Banken in Anspruch genommen wurden, ohne dass eine Berechtigung der Bank dazu vorhanden ist. Beispielsweise bei Verfügungen nach Kartendiebstahl.
Beratungshaftung Der Anlage- und Finanzberater hat den Kapitalanleger anleger- und anlagegerecht zu beraten und diesen dabei über alle Risiken und alle entscheidungserheblichen Aspekte der Anlage aufzuklären. Liegen nach sorgfältiger Prüfung Anhaltspunkte für eine Pflichtverletzung des Beraters vor, hilft ihnen die Kanzlei, Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durchzusetzen.
Prospekthaftung Zentraler Anknüpfungspunkt der Prospekthaftung ist die Verwendung eines fehlerhaften Prospektes, der unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben enthält und damit dem Anleger falsche Informationen zur Abschätzung von Chancen und Risiken vor der Entscheidung für eine entsprechende Anlageform liefert.Stellt sich nach Prüfung des verwendeten Prospektes heraus, dass dieser fehlerhaft ist, wird sodann geprüft wer als Prospektverantwortlicher zur Schadensersatzpflicht herangezogen werden kann. Als Prospektverantwortliche kommen nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs neben den Fondinitiatoren und Hintermännern zunehmend auch Kreditinstitute und Anlageberater sowie Vertriebsgesellschaften in Betracht.
Darlehen und Kredite
Im Kreditgeschäft berät und vertritt die Kanzlei Mandanten welche seitens der Banken in Anspruch genommen werden, ohne dass den Banken eine rechtliche Grundlage hierfür beiseite steht. Beispielsweise weil eine Kreditsicherheit nicht rechtmäßig bestellt worden ist, wie im Falle einer sittenwidrigen Bürgschaft, oder bei einer fehlerhaften Zinsberechnung in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung oder Nichtabnahmeentschädigung.
Bauersfeld & Partner | Rechtsanwälte | Friedrichstrasse 41 | 10969 Berlin | Tel.: 030-2593262-0
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