Arbeitsrecht
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Im Falle einer Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses beraten wir Arbeitnehmer zeitnah und vertreten Sie im Rahmen des Kündigungsschutzes. Hier ist es für den Arbeitnehmer wichtig, bereits im Vorfeld oder unmittelbar nach Erhalt einer Kündigung einen Rechtsanwalt aufzusuchen und sich beraten zu lassen. Nur so kann erreicht werden, dass laufende Fristen nicht versäumt werden und eine etwaige Einigung mit dem Arbeitgeber so gefasst wird, dass von der Bundesagentur für Arbeit keine Sperrzeit verhängt wird Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht, sofern Sie beispielsweise eine Abmahnung erhalten haben oder der Arbeitgeber Ihnen kein faires Zeugnis erteilt hat. Selbstverständlich setzen wir auch Ihre Zahlungsklagen für ausstehende Gehälter effektiv durch. Für Arbeitgeber wird die Kanzlei sowohl vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung, als auch im Gerichtsverfahren, insbesondere bei Kündigungsschutzverfahren und Zahlungsklagen tätig. Wir begleiten Sie bei der Gestaltung Ihrer Verträge unter Berücksichtigung erfahrungsgemäß problematischer sozialversicherungsrechtlicher Fragen, wie z.B. der Scheinselbständigkeit. Der Bereich Arbeitsrecht wird in der Kanzlei maßgeblich von Rechtsanwalt Henry Bauersfeld betreut. Bauersfeld & Partner | Rechtsanwälte | Friedrichstrasse 41 | 10969 Berlin | Tel.: 030-2593262-0 Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie in unseren Arbeitsrecht-Rubriken: |
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Die Kanzlei berät und vertritt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer im Arbeitsrecht. Lassen Sie Ihren Arbeitsvertrag oder Dienstvertrag im Vorfeld der Unterzeichnung prüfen. Auch ein möglicher Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag sollte nicht ungeprüft unterzeichnet werden.